AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Schimmelpilzbehandlung mit dem System  SCHIMMELSPEZIALIST

 

I. Geltungsbereich
Wir führen Aufträge nur zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aus, es sei denn, im Einzelfall wird Abweichendes vereinbart. AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil; auch dann nicht, wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. Unsere Bedingungen gelten für sämtliche – auch künftige Vereinbarungen, Lieferungen und Leistungen einschließlich Beratungen und Nebenleistungen.

 

II. Angebot und Vertragsschluss 
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.  Ein wirksamer Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen (Brief, Telefax oder Email) Bestätigung zustande oder wenn wir die Bestellung vorbehaltlos ausführen.
2. Soweit unsere Angestellten, die nicht allgemein vertretungsbefugt sind, Erklärungen abgeben, werden diese erst durch schriftliche Bestätigung eines Vertretungsberechtigten verbindlich.
3. Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- und Rechenfehler, welche uns bei der Erstellung eines Angebotes oder einer Auftragsbestätigung unterlaufen, sind für uns nicht verbindlich.

 

III. Preise, Fälligkeit, Aufrechnung und Abtretung
1. Unsere Angebotspreise enthalten die zur Schimmelpilzbekämpfung erforderlichen  Leistungen zzgl. Materialkosten. Sie stellen Nettopreise dar. Hinzu kommt die aktuell gültige gesetzliche Mehrwertsteuer.
2. Der vereinbarte Preis ist unmittelbar vor Durchführung der Schimmelpilzsanierung in bar zu entrichten. Sofern wir ausnahmsweise unsere Leistungen nicht gegen Vorkasse ausführen, ist der Rechnungsbetrag rein netto ohne jeden Abzug 10 Tage nach Zugang der Rechnung so zu zahlen, dass uns der für den Rechnungsausgleich vereinbarte Betrag spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht. Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen der Schriftform.
3. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb des Zahlungsziels, so sind wir berechtigt, Fälligkeitszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4. Zahlungen durch Wechsel oder Scheck werden nur zahlungshalber und nach besonderer Vereinbarung und nur bei Rediskontfähigkeit entgegengenommen. Soweit Wechsel oder Schecks zahlungshalber angenommen werden, erfolgt Gutschrift vorbehaltlich der Einlösung. Wechsel dürfen keine längere Laufzeit als 3 Monate haben.
5. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder zur Zurückbehaltung, auch wenn Mangelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt wurden.
6. Der Auftraggeber darf evtl. Ansprüche gegen uns nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung abtreten.


IV. Mängelhaftung und Mängelrüge
1. Soweit nicht anders vereinbart, wird die vertragliche Beschaffenheit unserer Leistungen durch unsere Leistungsbeschreibung fest¬gelegt. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung Dritter sind in diesem Zusammenhang unerheblich. Die in un¬seren Prospekten, Garantien zugunsten Dritter, Katalogen, Rundschreiben und Anzeigen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen und Leistungsbeschreibungen sind für uns nur verbindlich, wenn sie in der Auftrags¬bestätigung oder im schriftlichen Angebot bestätigt werden. Sie gelten ferner nur dann als Beschaffenheitsgarantien im Sinne von § 633 BGB , wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären.
2. Zeigt sich an den behandelten Räumen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist erneut eine Schimmelbildung, hat uns dies der Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Der Auftraggeber muss uns die Möglichkeit einräumen, die Mangelhaftigkeit vor Ort zu untersuchen.
3. Beruht eine erneute Schimmelbildung auf eine von uns zu vertretende mangelhafte Ausführung der Schimmelbekämpfung, sind wir zur Nachbesserung verpflichtet. Beruht die erneute Schimmelbildung auf Baumängel bzw. starke bauseitige Durchfeuchtung der Wände, ist dies von uns nicht zu vertreten.
4. Schlägt die Nacherfüllung gem. Ziff. 3  fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung herabsetzen. Wählt der Auftraggeber wegen eines Mangels den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben Schadensersatzanspruch wegen des Mangels nur unter den Voraussetzungen der Ziff. V dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.
5. Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Auftraggeber unsere Anwendungshinweise missachtet.

 

V. Allgemeine Haftungsbegrenzung
1. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Auftraggebers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht bei Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder wir eine sog. verkehrswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) aus dem Vertrag verletzt haben. Sie gilt ferner nicht, wenn der Kunde berechtigt ist, wegen einer von uns gewährten Garantie Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend zu machen.
2. Die Haftungsfreizeichnung gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. Die Haftung ist insoweit jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.
3. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen der nicht verbunden.

 

VI. Datenschutzbestimmungen
Der Auftraggeber wird hiermit davon informiert, dass wir die im Rahmen der Geschäftstätigkeit gewonnenen personenbezogenen Daten und für die Geschäftsabwicklung notwendigen persönlichen Daten unter Beachtung des Bundesdatenschutz- (BDSG) speichern und vertraulich behandeln.

 

VII. Anwendbares Recht / Gerichtsstandsklausel / Salvatorische Klausel
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Kollisionsnormen sowie das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf (CISG) finden keine Anwendung.
2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Wir sind jedoch dazu berechtigt, den Unternehmer als Auftraggebern an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Auftraggebern einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.